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2024 CLP-Revision und „Stop the Clock“: Auswirkungen auf Kennzeichnung und Compliance

Die CLP-Verordnung (EG 1272/2008) regelt, wie chemische Stoffe und Gemische innerhalb der EU eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Dies gewährleistet eine einheitliche Gefahrenkommunikation und erhöht die Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Die CLP-Revision 2024 führt strukturelle Änderungen in den Bereichen Lesbarkeit, mehrlagige Kennzeichnung und Bereitstellung digitaler Informationen ein. Darüber hinaus verschiebt die jüngste „Stop the Clock“-Regelung mehrere Umsetzungsfristen auf den 1. Januar 2028. In dieser Publikation analysieren wir die Auswirkungen auf die Kennzeichnung auf der Grundlage eigener Recherchen und eines Abgleichs der relevanten Artikel und Anhänge.

Diese Präsentation ist das Ergebnis unabhängiger Forschung zu den CLP- und „Stop the Clock“-Verfahren; der Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Unter der Lupe

In dieser Präsentation untersuchen wir vier wichtige Säulen, die bei Audits und in der täglichen Praxis den Unterschied ausmachen:

  • Lesbarkeit: Nicht nur „ästhetisch“, sondern rechtlich durchsetzbar.
  • Haftetiketten zum Ausklappen (mehrlagig): Von der Ausnahme zur strukturellen Lösung.
  • Digitale Etiketten: Zusätzliche Informationen sind zulässig, aber innerhalb strenger Grenzen.
  • Neuer Zeitplan durch „Stop the Clock“: Fristen verschieben sich, aber die Vorbereitung bleibt entscheidend.
1) Lesbarkeit: Von der Designentscheidung zur Compliance-Anforderung
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Die CLP-Regeln stellen klar, dass ein Kennzeichnungsetikett:

  • fest auf der unmittelbaren Verpackung angebracht sein muss;
  • horizontal lesbar sein muss, wenn die Verpackung in ihrer üblichen Lage abgestellt ist.

Zudem sind die Formatvorgaben wesentlich spezifischer geworden:

  • Text: schwarz auf weißem Hintergrund.
  • Zeilenabstandmindestens 120 % im Verhältnis zur Schriftgröße (z. B. 10 pt → 12 pt).
  • Typografie: eine einzige serifenlose Schriftart und ausreichender Buchstabenabstand. 
2) Ausklappbare Etiketten: Mehr Flexibilität, aber mehr Struktur
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Unter CLP 2008 wurden Ausklappetiketten primär als letzter Ausweg betrachtet, wenn die Form oder Größe der Verpackung eine Standardkennzeichnung unmöglich machte. Die CLP-Revision bietet nun mehr Flexibilität: Ausklappetiketten sind ausdrücklich zulässig, sofern sie bestimmte Format- und Inhaltsregeln einhalten.

Die neue Logik: Vorderseite / Innenseiten / Rückseite Die Revision unterscheidet zwischen:

  • Vorderseite (Frontseite)
  • Innenseiten (nach Sprachen gruppiert)
  • Rückseite (Trägerschicht)

Die Vorderseite muss mindestens enthalten: Lieferantenkontaktdaten, Produktidentifikatoren, Gefahrenpiktogramme, Signalwörter (in allen im Innenteil verwendeten Sprachen), den UFI sowie einen Hinweis/Symbol, dass das Etikett geöffnet werden kann. 

Die Innenseiten enthalten alle erforderlichen Kennzeichnungselemente (mit wenigen Ausnahmen), übersichtlich pro Sprache gruppiert. 

Die Rückseite muss weiterhin die Kerninformationen anzeigen, selbst wenn die oberen Schichten entfernt werden oder sich lösen.

3) Digitale Etiketten: Ergänzung, kein Ersatz
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Die Präsentation stellt klar:

  • Digitale Etiketten (QR/App) sind als Ergänzung gedacht.
  • Artikel 17 (Kernanforderungen an die Kennzeichnung) muss weiterhin physisch auf dem Produkt verbleiben.

Der digitale Datenträger muss korrekt angebracht sein; werden Informationen nur digital bereitgestellt, muss dies durch einen deutlichen Hinweis ergänzt werden (z. B. „Weitere Gefahreninformationen online verfügbar“).

Oft unterschätzte technische Anforderungen 

Das digitale Etikett muss unter anderem:

  • durchsuchbar sein
  • kostenlos sein (keine Registrierung oder obligatorische App-Installation)
  • mit maximal 2 Klicks zum Abruf der Informationen führen
  • für mindestens 10 Jahre verfügbar bleiben
  • mit gängigen Betriebssystemen und Browsern kompatibel sein

Tracking untersagen, außer es ist zwingend erforderlich.

4) Stop the Clock“: Neue Fristen, aber die Uhr tickt
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„Stop the Clock“ wurde am 3. Dezember veröffentlicht und tritt formell am 23. Dezember 2025 in Kraft.

Kernpunkt: Die Fristen der CLP-Revision werden auf den 1. Januar 2028 verschoben. Zudem wird ein phasenweiser Zeitplan (2026–2029) vorgestellt, der sich konzentriert auf:

  • Regeln für Ausklappetiketten;
  • Identifizierung von gefahrenbestimmenden Stoffen in Gemischen;
  • horizontal lesbare UFI-Codes;

und die endgültige Frist, bis zu der die „volle Compliance“ erforderlich ist (einschließlich der Auswirkungen auf die Umetikettierung).

 

Download der Präsentation: Vollständiger Überblick + Quellen

In der Präsentation finden Sie außerdem:

  • Rechtliche Referenzen und Links zu relevanten EU-Texten und ECHA-Leitlinien;
  • Konkrete Anforderungen pro Thema (Lesbarkeit, Mehrlagigkeit, Digital);
  • Den Zeitplan der Fristen, wie in der Untersuchung dargelegt.

Disclaimer 

Diese Publikation basiert auf eigenen Recherchen zu CLP- und „Stop the Clock“-Verfahren und dient ausschließlich der Information. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

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Frederik Voet over CLP wetgeving

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